Art. 298b ZGB in Verbindung mit Art. 12 Abs. 4 SchlT ZGB (SR 210). Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Es liegt kein schwerwiegender Dauerkonflikt vor, aufgrund dessen wichtige Entscheidungen im Hinblick auf das Kind nicht getroffen werden können. Es gibt keine Hinweise, dass in Belangen, die nicht die tägliche Betreuung des Kindes, sondern die elterliche Sorge beschlagen, kein gemeinsamer Nenner gefunden werden könnte. Nicht ersichtlich ist weiter, inwiefern die gemeinsame elterliche Sorge eine Verschlechterung der aktuellen Situation herbeiführen respektive die Beibehaltung der alleinigen elterlichen Sorge eine Verbesserung derselben mit sich bringen würde. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass eine Belastung des Kindes in entscheidender Weise verstärkt und eine Kindeswohlgefährdung drohen würde, weil die gemeinsame elterliche Sorge zugesprochen wird (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 8. Juni 2018, V-2017/240).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 08.06.2018 V-2017/240 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 08.06.2018 V-2017/240 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 08.06.2018 V-2017/240
Art. 298b ZGB in Verbindung mit Art. 12 Abs. 4 SchlT ZGB (SR 210). Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Es liegt kein schwerwiegender Dauerkonflikt vor, aufgrund dessen wichtige Entscheidungen im Hinblick auf das Kind nicht getroffen werden können. Es gibt keine Hinweise, dass in Belangen, die nicht die tägliche Betreuung des Kindes, sondern die elterliche Sorge beschlagen, kein gemeinsamer Nenner gefunden werden könnte. Nicht ersichtlich ist weiter, inwiefern die gemeinsame elterliche Sorge eine Verschlechterung der aktuellen Situation herbeiführen respektive die Beibehaltung der alleinigen elterlichen Sorge eine Verbesserung derselben mit sich bringen würde. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass eine Belastung des Kindes in entscheidender Weise verstärkt und eine Kindeswohlgefährdung drohen würde, weil die gemeinsame elterliche Sorge zugesprochen wird (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 8. Juni 2018, V-2017/240).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Kindes- und Erwachsenenschutz