Art. 117 StGB (SR 311). Fahrlässige Tötung. Ärztliche Sorgfaltspflichten einer Oberärztin. Es kann nicht verlangt werden, dass die Diagnose einer hierarchisch vorgesetzten Chefärztin in einer kurzen Zeitspanne in Frage gestellt wird. Fehlende Kausalität, da der Tod der Patientin durch eine Abkehr von der Diagnose der Atonie und einen sofortigen Verlegungsentscheid nicht mehr hätte abgewendet werden können (Kantonsgericht, Strafkammer, 4. November 2014, ST.2012.155).
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St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 04.11.2014 ST.2012.155 Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 04.11.2014 ST.2012.155 San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 04.11.2014 ST.2012.155
Art. 117 StGB (SR 311). Fahrlässige Tötung. Ärztliche Sorgfaltspflichten einer Oberärztin. Es kann nicht verlangt werden, dass die Diagnose einer hierarchisch vorgesetzten Chefärztin in einer kurzen Zeitspanne in Frage gestellt wird. Fehlende Kausalität, da der Tod der Patientin durch eine Abkehr von der Diagnose der Atonie und einen sofortigen Verlegungsentscheid nicht mehr hätte abgewendet werden können (Kantonsgericht, Strafkammer, 4. November 2014, ST.2012.155).
St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer