Art. 86 Abs. 1, Art. 87, Art. 89 Abs. 1, 2 und 6, Art. 49 Abs. 1, Art. 344 Abs. 2 StGB (SR 311.0). Begeht der bedingt Entlassene während der Probezeit ein Verbrechen oder ein Vergehen, ordnet das für die Beurteilung der neuen Tat zuständige Gericht die Rückversetzung an. Diese Regelung ist auch auf Täter anwendbar, welche nach altem Recht verurteilt wurden (Erw. 7a). Trifft ein im Rückversetzungsverfahren entstandener Strafrest mit einer neuen, vollziehbaren Freiheitsstrafe zusammen, hat der bedingt Entlassene Anspruch auf die Bildung einer Gesamtstrafe (Erw. 7d). Die Gesamtstrafe ist nicht wesentlich niedriger zu bemessen, als eine Kumulation der Einzelstrafen ergäbe. Allenfalls ist die Höhe des Verschuldens des Täters am Widerruf zu berücksichtigen, mithin wie rasch und wie massiv er nach der bedingten Entlassung rückfällig geworden ist (Erw. 7e) (Kantonsgericht, Strafkammer, 30. April 2008, ST.2008.15).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 30.04.2008 ST.2008.15 Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 30.04.2008 ST.2008.15 San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 30.04.2008 ST.2008.15
Art. 86 Abs. 1, Art. 87, Art. 89 Abs. 1, 2 und 6, Art. 49 Abs. 1, Art. 344 Abs. 2 StGB (SR 311.0). Begeht der bedingt Entlassene während der Probezeit ein Verbrechen oder ein Vergehen, ordnet das für die Beurteilung der neuen Tat zuständige Gericht die Rückversetzung an. Diese Regelung ist auch auf Täter anwendbar, welche nach altem Recht verurteilt wurden (Erw. 7a). Trifft ein im Rückversetzungsverfahren entstandener Strafrest mit einer neuen, vollziehbaren Freiheitsstrafe zusammen, hat der bedingt Entlassene Anspruch auf die Bildung einer Gesamtstrafe (Erw. 7d). Die Gesamtstrafe ist nicht wesentlich niedriger zu bemessen, als eine Kumulation der Einzelstrafen ergäbe. Allenfalls ist die Höhe des Verschuldens des Täters am Widerruf zu berücksichtigen, mithin wie rasch und wie massiv er nach der bedingten Entlassung rückfällig geworden ist (Erw. 7e) (Kantonsgericht, Strafkammer, 30. April 2008, ST.2008.15).
St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer