Art. 370 Abs. 2 ZPO (SR 272): Beurteilung eines Gesuchs um Absetzung eines Mitglieds des Schiedsgerichts wegen Rechtsverzögerung. Würdigung des zeitlichen Ablaufs des Schiedsverfahrens insbesondere unter Berücksichtigung der Komplexität des Rechtsstreits und der gebotenen Zurückhaltung bei der Beurteilung von Gesuchen nach Art. 370 Abs. 2 ZPO. Abweisung des Absetzungsgesuchs mit Ermahnung (Kantonsgericht, Einzelrichterin in Schiedsgerichtssachen, 19. Juli 2019, SG.2019.1).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 19.07.2019 SG.2019.1
Art. 370 Abs. 2 ZPO (SR 272): Beurteilung eines Gesuchs um Absetzung eines Mitglieds des Schiedsgerichts wegen Rechtsverzögerung. Würdigung des zeitlichen Ablaufs des Schiedsverfahrens insbesondere unter Berücksichtigung der Komplexität des Rechtsstreits und der gebotenen Zurückhaltung bei der Beurteilung von Gesuchen nach Art. 370 Abs. 2 ZPO. Abweisung des Absetzungsgesuchs mit Ermahnung (Kantonsgericht, Einzelrichterin in Schiedsgerichtssachen, 19. Juli 2019, SG.2019.1).
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