Nachfolgeurteil zu MV 2006/3 vom 14. März 2007. Die zu einer Kompositfüllung führende Zahnschädigung entstand während des Militärdienstes, die MV anerkannte ihre Leistungspflicht. Vier Jahre nach dem Einsetzen der Füllung wurde die Kostenübernahme für eine Überkronung als Ersatz der Füllung beantragt. Rückweisung der Sache an die MV zur Feststellung, ob eine für den ursprünglich anerkannten Zahnschaden relevante Vorschädigung bestand und ob die Kompositfüllung als Provisorium zu betrachten ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2009, MV 2009/2).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Versicherungsgericht 15.12.2009 MV 2009/2 Saint-Gall Versicherungsgericht 15.12.2009 MV 2009/2 San Gallo Versicherungsgericht 15.12.2009 MV 2009/2
Nachfolgeurteil zu MV 2006/3 vom 14. März 2007. Die zu einer Kompositfüllung führende Zahnschädigung entstand während des Militärdienstes, die MV anerkannte ihre Leistungspflicht. Vier Jahre nach dem Einsetzen der Füllung wurde die Kostenübernahme für eine Überkronung als Ersatz der Füllung beantragt. Rückweisung der Sache an die MV zur Feststellung, ob eine für den ursprünglich anerkannten Zahnschaden relevante Vorschädigung bestand und ob die Kompositfüllung als Provisorium zu betrachten ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2009, MV 2009/2).
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