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I/2-2020/61

St. Gallen · 2021-08-19 · Deutsch SG

Art. 15 ff. GSchG (sGS 752.2). Abwasseranschlussbeitrag. Massgebend für die Berechnung des Gebäudebeitrags ist nicht die effektive Nutzung, sondern diejenige, die durch den Anschluss ermöglicht wird, und zwar auf Spitzenwerte ausgelegt. Mitberücksichtigt ist daher auch eine potentielle künftige Nutzung. (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 19. August 2021, I/2-2020/61).

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Art. 15 ff. GSchG (sGS 752.2). Abwasseranschlussbeitrag. Massgebend für die Berechnung des Gebäudebeitrags ist nicht die effektive Nutzung, sondern diejenige, die durch den Anschluss ermöglicht wird, und zwar auf Spitzenwerte ausgelegt. Mitberücksichtigt ist daher auch eine potentielle künftige Nutzung. (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 19. August 2021, I/2-2020/61).

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