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I/2-2018/12

St. Gallen · 2018-04-05 · Deutsch SG

Art. 77 ff. StrG (sGS 732.1). Die Rekurrenten erwarben ein Grundstück, während dieses von einem hängigen Perimeterverfahren erfasst war. Massgebend für die Entstehung der Abgabepflicht für Perimeterbeiträge für den Bau der Strasse ist gemäss Praxis des Verwaltungsgerichts die Entstehung des Sondervorteils und damit die Rechtskraft des Strassenbauprojekts. Diese tritt mit Ablauf der öffentlichen Auflage ein, wenn kein Rechtsmittel erhoben wird. Die Genehmigung des Strassenplans durch das kantonale Baudepartement ist nicht massgebend, zumal dieses nur den Strassenplan als solchen, nicht das Projekt genehmigt (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, vom 5. April 2018, VRKE I/2-2018/12).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 05.04.2018 I/2-2018/12 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 05.04.2018 I/2-2018/12 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 05.04.2018 I/2-2018/12

Art. 77 ff. StrG (sGS 732.1). Die Rekurrenten erwarben ein Grundstück, während dieses von einem hängigen Perimeterverfahren erfasst war. Massgebend für die Entstehung der Abgabepflicht für Perimeterbeiträge für den Bau der Strasse ist gemäss Praxis des Verwaltungsgerichts die Entstehung des Sondervorteils und damit die Rechtskraft des Strassenbauprojekts. Diese tritt mit Ablauf der öffentlichen Auflage ein, wenn kein Rechtsmittel erhoben wird. Die Genehmigung des Strassenplans durch das kantonale Baudepartement ist nicht massgebend, zumal dieses nur den Strassenplan als solchen, nicht das Projekt genehmigt (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, vom 5. April 2018, VRKE I/2-2018/12).

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