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I/2-2012/74

St. Gallen · 2013-09-25 · Deutsch SG

Kausalabgaben, Anschlussbeiträge, Art. 1a Abs. 1 des Energiegesetzes (sGS 741.1). Der im Energiegesetz verankerte Grundsatz, wonach Sonnenenergie besonders gefördert wird, verschafft dem Grundeigentümer keinen Anspruch, dass bei der Bemessung von Anschlussbeiträgen nach dem Gebäudezeitwert eine Photovoltaikanlage nicht berücksichtigt wird (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 25. September 2013, I/2-2012/74).

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Kausalabgaben, Anschlussbeiträge, Art. 1a Abs. 1 des Energiegesetzes (sGS 741.1). Der im Energiegesetz verankerte Grundsatz, wonach Sonnenenergie besonders gefördert wird, verschafft dem Grundeigentümer keinen Anspruch, dass bei der Bemessung von Anschlussbeiträgen nach dem Gebäudezeitwert eine Photovoltaikanlage nicht berücksichtigt wird (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 25. September 2013, I/2-2012/74).

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