Art. 16 Abs. 1 TourG (sGS 575.1), Art. 14 Abs. 3 StG (sGS 811.1). Bei einem Rechtsanwalt ist keine - die Erhebung der Tourismusabgabe rechtfertigende - Betriebsstätte im Ferienhaus seiner Ehefrau nachgewiesen, selbst wenn er dort gelegentlich berufsbedingte Arbeiten verrichtet und - im Verkehr mit der die Abgabe erhebenden Gemeinde - auf dem Briefkopf die Adresse des Feriendomizils angibt. Die gleichzeitige Erhebung der Kurtaxe und der Tourismusabgabe ist widersprüchlich, weil der Abgabepflichtige gleichzeitig als Gast und Gastgeber behandelt wird (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 20. Oktober 2011, I/2-2011/39).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 20.10.2011 I/2-2011/39 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 20.10.2011 I/2-2011/39 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 20.10.2011 I/2-2011/39
Art. 16 Abs. 1 TourG (sGS 575.1), Art. 14 Abs. 3 StG (sGS 811.1). Bei einem Rechtsanwalt ist keine - die Erhebung der Tourismusabgabe rechtfertigende - Betriebsstätte im Ferienhaus seiner Ehefrau nachgewiesen, selbst wenn er dort gelegentlich berufsbedingte Arbeiten verrichtet und - im Verkehr mit der die Abgabe erhebenden Gemeinde - auf dem Briefkopf die Adresse des Feriendomizils angibt. Die gleichzeitige Erhebung der Kurtaxe und der Tourismusabgabe ist widersprüchlich, weil der Abgabepflichtige gleichzeitig als Gast und Gastgeber behandelt wird (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 20. Oktober 2011, I/2-2011/39).
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