opencaselaw.ch

I/2-2010/71

St. Gallen · 2011-04-01 · Deutsch SG

Art. 143 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Die Steuerbehörde verhält sich widersprüchlich, wenn sie eine Zuwendung einerseits als steuerpflichtige Schenkung, andererseits als Einkommen (Leibrente) erfasst. Dieses widersprüchliche Verhalten führt zu einer unzulässigen Mehrfachbesteuerung. Die Steuerbehörde ist verpflichtet, die Zuwendung steuerrechtlich einheitlich zu qualifizieren (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 1. April 2011, I/2-2010/71).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 01.04.2011 I/2-2010/71 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 01.04.2011 I/2-2010/71 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 01.04.2011 I/2-2010/71

Art. 143 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Die Steuerbehörde verhält sich widersprüchlich, wenn sie eine Zuwendung einerseits als steuerpflichtige Schenkung, andererseits als Einkommen (Leibrente) erfasst. Dieses widersprüchliche Verhalten führt zu einer unzulässigen Mehrfachbesteuerung. Die Steuerbehörde ist verpflichtet, die Zuwendung steuerrechtlich einheitlich zu qualifizieren (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 1. April 2011, I/2-2010/71).

St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Abgaben und öffentliche Dienstpflichten