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I/2-2010/109

St. Gallen · 2011-12-08 · Deutsch SG

Art. 224 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Auch beim Steuerbezug nach einer Ermessensveranlagung ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Steuerpflichtige in Not geraten ist oder die Bezahlung der Steuer für ihn eine grosse Härte bedeutet, wobei in erster Linie auf die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen ist. Bei einem ausgesteuerten Arbeitslosen, der nicht überschuldetet ist, kein Vermögen hat, gratis bei seiner Mutter wohnt und für dessen übrige Lebenshaltungskosten die Familie aufkommt, sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Steuerforderung von Fr. 2'628.75 erfüllt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 8. Dezember 2011, I/2-2010/109).

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Art. 224 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Auch beim Steuerbezug nach einer Ermessensveranlagung ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Steuerpflichtige in Not geraten ist oder die Bezahlung der Steuer für ihn eine grosse Härte bedeutet, wobei in erster Linie auf die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen ist. Bei einem ausgesteuerten Arbeitslosen, der nicht überschuldetet ist, kein Vermögen hat, gratis bei seiner Mutter wohnt und für dessen übrige Lebenshaltungskosten die Familie aufkommt, sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Steuerforderung von Fr. 2'628.75 erfüllt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 8. Dezember 2011, I/2-2010/109).

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