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I/2-2009/12

St. Gallen · 2009-12-10 · Deutsch SG

Art. 12quater SVAG (sGS 711.70). Die Strassenverkehrssteuer wird für bivalent und monovalent gasbetriebene Fahrzeuge im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und in den drei folgenden Jahren erlassen, wenn diese Fahrzeuge einen CO2-Ausstoss von nicht mehr als 143 g/km aufweisen. Die Energieeffizienzkategorie hat bei gasbetriebenen Fahrzeugen nach dem Willen des Gesetzgebers keine Bedeutung (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 10. Dezember 2009, I/2-2009/12).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 10.12.2009 I/2-2009/12 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 10.12.2009 I/2-2009/12 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 10.12.2009 I/2-2009/12

Art. 12quater SVAG (sGS 711.70). Die Strassenverkehrssteuer wird für bivalent und monovalent gasbetriebene Fahrzeuge im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und in den drei folgenden Jahren erlassen, wenn diese Fahrzeuge einen CO2-Ausstoss von nicht mehr als 143 g/km aufweisen. Die Energieeffizienzkategorie hat bei gasbetriebenen Fahrzeugen nach dem Willen des Gesetzgebers keine Bedeutung (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 10. Dezember 2009, I/2-2009/12).

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