Art. 20 und 21 GSchVG: Nachbelastung des Kanalisationsanschlussbeitrages zufolge baulicher Erweiterung; Ermittlung der für die Abgabebemessung massgebenden baulichen Wertvermehrung durch Zeitwertvergleich; nachträgliche Unterstellung des Gemeindereglementes unter das fakultative Referendum; Einhaltung des Kostendeckungs- und Äquivalenzsprinzips. eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht am 23. April 2004 wegen Verletzung des Kostendeckungsprinzips gutgeheissen (Verwaltungsrekurskommission, 7. Januar 2004, I/2-2003/9)
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 07.01.2004 I/2-2003/9 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 07.01.2004 I/2-2003/9 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 07.01.2004 I/2-2003/9
Art. 20 und 21 GSchVG: Nachbelastung des Kanalisationsanschlussbeitrages zufolge baulicher Erweiterung; Ermittlung der für die Abgabebemessung massgebenden baulichen Wertvermehrung durch Zeitwertvergleich; nachträgliche Unterstellung des Gemeindereglementes unter das fakultative Referendum; Einhaltung des Kostendeckungs- und Äquivalenzsprinzips. eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht am 23. April 2004 wegen Verletzung des Kostendeckungsprinzips gutgeheissen (Verwaltungsrekurskommission, 7. Januar 2004, I/2-2003/9)
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