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I/1-2020/130

St. Gallen · 2021-06-17 · Deutsch SG

Art. 134, Art. 135 Abs. 1, Art. 136 Abs. 1, Art. 139 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Die Vorinstanz hat im Fall einer Teilveräusserung eines Grundstücks für die Aufteilung des Erwerbspreises zu Recht auf die aktuelle Verkehrswertschätzung im Zeitpunkt des Erwerbs abgestützt. Die entsprechenden Steuerwerte wären nur dann unbeachtlich, wenn sie qualifiziert falsch wären, wofür es aber keine Hinweise gibt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 17. Juni 2021, I/1-2020/130).

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Art. 134, Art. 135 Abs. 1, Art. 136 Abs. 1, Art. 139 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Die Vorinstanz hat im Fall einer Teilveräusserung eines Grundstücks für die Aufteilung des Erwerbspreises zu Recht auf die aktuelle Verkehrswertschätzung im Zeitpunkt des Erwerbs abgestützt. Die entsprechenden Steuerwerte wären nur dann unbeachtlich, wenn sie qualifiziert falsch wären, wofür es aber keine Hinweise gibt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 17. Juni 2021, I/1-2020/130).

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