Art. 25 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 13 Abs. 1 DBG (SR 642.11). Haftungsverfügung für Nachsteuern. Die Ehefrau verlangte eine Haftungsverfügung, da ihr Ehemann zahlungsfähig war und wegen eines von ihm verübten Betruges eine Nachsteuerforderung gegen ihn erhoben wurde. Dem Begehren um Begrenzung der Haftung auf den Anteil der Ehefrau wurde entsprochen, aber die Nachsteuer wirkte sich insofern auch auf die Ehefrau aus, als das auf sie entfallende Einkommen in eine höhere Progression fiel. Die Festlegung der Haftungsbegrenzung wurde vom Kantonalen Steueramt korrekt vorgenommen (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 21. April 2015, I/1-2014/248, 249).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 21.04.2015 I/1-2014/248 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 21.04.2015 I/1-2014/248 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 21.04.2015 I/1-2014/248
Art. 25 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 13 Abs. 1 DBG (SR 642.11). Haftungsverfügung für Nachsteuern. Die Ehefrau verlangte eine Haftungsverfügung, da ihr Ehemann zahlungsfähig war und wegen eines von ihm verübten Betruges eine Nachsteuerforderung gegen ihn erhoben wurde. Dem Begehren um Begrenzung der Haftung auf den Anteil der Ehefrau wurde entsprochen, aber die Nachsteuer wirkte sich insofern auch auf die Ehefrau aus, als das auf sie entfallende Einkommen in eine höhere Progression fiel. Die Festlegung der Haftungsbegrenzung wurde vom Kantonalen Steueramt korrekt vorgenommen (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 21. April 2015, I/1-2014/248, 249).
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