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I/1-2014/145, 146

St. Gallen · 2014-10-21 · Deutsch SG

Verfahrensrecht, Anfechtung einer Zwischenverfügung. Die Pflichtigen beantragten die Sistierung eines Nachsteuerverfahrens bis zum Abschluss eines vom Kanton Zürich gegen eine dort wohnhafte Drittperson geführten Verfahrens. Zwischenverfügungen sind nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht, was angesichts der konkreten Umstände nicht der Fall war. Auf den Rekurs und die Beschwerde ist daher trotz irrtümlich angegebener Rechtsmittelbelehrung nicht einzutreten (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 21. Oktober 2014, I/1-2014/145, 146).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 21.10.2014 I/1-2014/145, 146 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 21.10.2014 I/1-2014/145, 146 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 21.10.2014 I/1-2014/145, 146

Verfahrensrecht, Anfechtung einer Zwischenverfügung. Die Pflichtigen beantragten die Sistierung eines Nachsteuerverfahrens bis zum Abschluss eines vom Kanton Zürich gegen eine dort wohnhafte Drittperson geführten Verfahrens. Zwischenverfügungen sind nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht, was angesichts der konkreten Umstände nicht der Fall war. Auf den Rekurs und die Beschwerde ist daher trotz irrtümlich angegebener Rechtsmittelbelehrung nicht einzutreten (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 21. Oktober 2014, I/1-2014/145, 146).

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