Art. 132 Abs. 1 lit. f StG (sGS 811.1). Ein Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung kann nicht gewährt werden, wenn der Aufwand für das Ersatzgrundstück (Erwerbspreis zuzügl. wertvermehrende Aufwendungen) unter den Anlagekosten des veräusserten Objekts liegt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 20. Mai 2014, I/1-2013/211).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 20.05.2014 I/1-2013/211 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 20.05.2014 I/1-2013/211 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 20.05.2014 I/1-2013/211
Art. 132 Abs. 1 lit. f StG (sGS 811.1). Ein Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung kann nicht gewährt werden, wenn der Aufwand für das Ersatzgrundstück (Erwerbspreis zuzügl. wertvermehrende Aufwendungen) unter den Anlagekosten des veräusserten Objekts liegt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 20. Mai 2014, I/1-2013/211).
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