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I/1-2013/151

St. Gallen · 2014-03-18 · Deutsch SG

Art. 199 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 151 Abs. 1 DBG (SR 642.11). Nachsteuer. Der Pflichtige bezog eine Leistung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese wurde an die Arbeitgeberin ausgerichtet, welche eine Einmann-AG des Pflichtigen ist. Aufgrund der Umstände lag keine unvollständige Veranlagung des Pflichtigen vor, weshalb eine Nachsteuer nicht gerechtfertigt war (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 18. März 2014, I/1-2013/151

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 18.03.2014 I/1-2013/151 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 18.03.2014 I/1-2013/151 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 18.03.2014 I/1-2013/151

Art. 199 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 151 Abs. 1 DBG (SR 642.11). Nachsteuer. Der Pflichtige bezog eine Leistung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese wurde an die Arbeitgeberin ausgerichtet, welche eine Einmann-AG des Pflichtigen ist. Aufgrund der Umstände lag keine unvollständige Veranlagung des Pflichtigen vor, weshalb eine Nachsteuer nicht gerechtfertigt war (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 18. März 2014, I/1-2013/151

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