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I/1-2012/76

St. Gallen · 2012-08-30 · Deutsch SG

Steuerlicher Wohnsitz, Art. 13 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Der Rekurrent ist 1978 geboren, ledig, wohnt in einer 2,5 Zimmer-Wohnung in Diepoldsau und ist dort seit rund fünf Jahren als Projektleiter tätig. Die regelmässige Rückkehr nach Arosa und die Mitwirkung bei der Pflege der Mutter begründen keine engeren Beziehungen zu Arosa als zu Diepoldsau, weshalb zu Recht ein steuerlicher Wohnsitz in Diepoldsau angenommen wurde (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 30. August 2012, I/1-2012/76).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 30.08.2012 I/1-2012/76 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 30.08.2012 I/1-2012/76 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 30.08.2012 I/1-2012/76

Steuerlicher Wohnsitz, Art. 13 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Der Rekurrent ist 1978 geboren, ledig, wohnt in einer 2,5 Zimmer-Wohnung in Diepoldsau und ist dort seit rund fünf Jahren als Projektleiter tätig. Die regelmässige Rückkehr nach Arosa und die Mitwirkung bei der Pflege der Mutter begründen keine engeren Beziehungen zu Arosa als zu Diepoldsau, weshalb zu Recht ein steuerlicher Wohnsitz in Diepoldsau angenommen wurde (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 30. August 2012, I/1-2012/76).

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