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I/1-2012/63

St. Gallen · 2012-08-30 · Deutsch SG

Liegenschaftsunterhalt, Art. 32 Abs. 2 DBG (SR 642.11), Art. 44 Abs. 2 StG (sGS 811.1). Der Abzug von Aufwendungen für die Renovation eines alten Bauernhauses und für energiesparende Investitionen an diesem können nicht mit dem Argument verweigert werden, das Bauvorhaben komme einem Neubau gleich, wenn keine Hinweise bestehen, dass die Renovation nicht gemäss der Bewilligung des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) vorgenommen wurde, die eine Aushöhlung bzw. einen Neubau ausdrücklich untersagte (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 30. August 2012, I/1-2012/63).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 30.08.2012 I/1-2012/63 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 30.08.2012 I/1-2012/63 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 30.08.2012 I/1-2012/63

Liegenschaftsunterhalt, Art. 32 Abs. 2 DBG (SR 642.11), Art. 44 Abs. 2 StG (sGS 811.1). Der Abzug von Aufwendungen für die Renovation eines alten Bauernhauses und für energiesparende Investitionen an diesem können nicht mit dem Argument verweigert werden, das Bauvorhaben komme einem Neubau gleich, wenn keine Hinweise bestehen, dass die Renovation nicht gemäss der Bewilligung des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) vorgenommen wurde, die eine Aushöhlung bzw. einen Neubau ausdrücklich untersagte (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 30. August 2012, I/1-2012/63).

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