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I/1-2012/54, 55

St. Gallen · 2012-09-25 · Deutsch SG

Art. 17 Abs. 2 und Art. 38 DBG (SR 642.11), Art. 52 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Kapitalleistung des Arbeitgebers. Der Pflichtige war Bankangestellter und wurde mit 61Jahren vorzeitig pensioniert wobei ihm die Arbeitgeberin bei diesem Anlass eine Kapitalleistung ausrichtete. Da diese Kapitalleistung nach dem Dienstalter und nicht nach einer allfälligen Vorsorgelücke bemessen wurde und sich nicht auf das Vorsorgereglement, sondern auf das Personalreglement stützte, hat die Veranlagungsbehörde das Merkmal des Vorsorgecharakters der Kapitalleistung zu Recht verneint (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 25. September 2012, I/1-2012/54, 55).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 25.09.2012 I/1-2012/54, 55 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 25.09.2012 I/1-2012/54, 55 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 25.09.2012 I/1-2012/54, 55

Art. 17 Abs. 2 und Art. 38 DBG (SR 642.11), Art. 52 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Kapitalleistung des Arbeitgebers. Der Pflichtige war Bankangestellter und wurde mit 61Jahren vorzeitig pensioniert wobei ihm die Arbeitgeberin bei diesem Anlass eine Kapitalleistung ausrichtete. Da diese Kapitalleistung nach dem Dienstalter und nicht nach einer allfälligen Vorsorgelücke bemessen wurde und sich nicht auf das Vorsorgereglement, sondern auf das Personalreglement stützte, hat die Veranlagungsbehörde das Merkmal des Vorsorgecharakters der Kapitalleistung zu Recht verneint (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 25. September 2012, I/1-2012/54, 55).

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