Art. 197 StG (sGS 811.1). Der Pflichtige verkaufte seine Arztpraxis und erlitt wegen Zahlungsunfähigkeit der Käuferin einen Teilverlust. Mit dem Verkauf der Einzelunternehmung erfolgte eine Übertragung ins Privatvermögen, es fand keine Liquidation der Einzelunternehmung statt. Ein Revisionsgrund für die auf dem Veräusserungserlös basierende Veranlagung liegt nicht vor (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 23. Oktober 2012, I/1-2012/140).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 23.10.2012 I/1-2012/140 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 23.10.2012 I/1-2012/140 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 23.10.2012 I/1-2012/140
Art. 197 StG (sGS 811.1). Der Pflichtige verkaufte seine Arztpraxis und erlitt wegen Zahlungsunfähigkeit der Käuferin einen Teilverlust. Mit dem Verkauf der Einzelunternehmung erfolgte eine Übertragung ins Privatvermögen, es fand keine Liquidation der Einzelunternehmung statt. Ein Revisionsgrund für die auf dem Veräusserungserlös basierende Veranlagung liegt nicht vor (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 23. Oktober 2012, I/1-2012/140).
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