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I/1-2010/167

St. Gallen · 2011-08-25 · Deutsch SG

Art. 73 Abs. 1 Satz 2 StG (sGS 811.1). Einer AG wurde die Anerkennung als gemischte Gesellschaft zu Recht verweigert, da ihre Erträge nicht aus den ausländischen Beteiligungen stammten, sondern aus Wertpapiergeschäften, die im Inland abgewickelt wurden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 25. August 2011, I/1-2010/167).

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Art. 73 Abs. 1 Satz 2 StG (sGS 811.1). Einer AG wurde die Anerkennung als gemischte Gesellschaft zu Recht verweigert, da ihre Erträge nicht aus den ausländischen Beteiligungen stammten, sondern aus Wertpapiergeschäften, die im Inland abgewickelt wurden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 25. August 2011, I/1-2010/167).

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