Art. 73 Abs. 1 Satz 2 StG (sGS 811.1). Einer AG wurde die Anerkennung als gemischte Gesellschaft zu Recht verweigert, da ihre Erträge nicht aus den ausländischen Beteiligungen stammten, sondern aus Wertpapiergeschäften, die im Inland abgewickelt wurden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 25. August 2011, I/1-2010/167).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 25.08.2011 I/1-2010/167 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 25.08.2011 I/1-2010/167 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 25.08.2011 I/1-2010/167
Art. 73 Abs. 1 Satz 2 StG (sGS 811.1). Einer AG wurde die Anerkennung als gemischte Gesellschaft zu Recht verweigert, da ihre Erträge nicht aus den ausländischen Beteiligungen stammten, sondern aus Wertpapiergeschäften, die im Inland abgewickelt wurden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 25. August 2011, I/1-2010/167).
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