Art. 26 Abs. 1 lit. c DBG (SR 642.11), Art. 1 Abs. 1 ExpaV (SR 642.118.3). Berufskosten der Expatriates. Die Leistungen des im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für den Umzug in die Schweiz wurden bei diesem zu Recht als steuerbares Einkommen erfasst, da er im Ausland tätig und nicht Mitglied der Geschäftsleitung oder des Kaders war (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 18. August 2011, I/1-2010/149).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 18.08.2011 I/1-2010/149 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 18.08.2011 I/1-2010/149 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 18.08.2011 I/1-2010/149
Art. 26 Abs. 1 lit. c DBG (SR 642.11), Art. 1 Abs. 1 ExpaV (SR 642.118.3). Berufskosten der Expatriates. Die Leistungen des im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für den Umzug in die Schweiz wurden bei diesem zu Recht als steuerbares Einkommen erfasst, da er im Ausland tätig und nicht Mitglied der Geschäftsleitung oder des Kaders war (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 18. August 2011, I/1-2010/149).
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