Art. 29 DBG (SR 642.11) Die Erhöhung des Selbstbehaltes bei der Berufshaftpflicht eines Rechtsanwaltes auf Fr. 100'000.-- berechtigt nicht, eine Rückstellung für Haftpflichtfälle in der gleichen Höhe vorzunehmen. Es müssen für eine Rückstellung konkrete Haftpflichtfälle nachgewiesen werden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 9. September 2010, I/1-2009/124).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 09.09.2010 I/1-2009/124 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 09.09.2010 I/1-2009/124 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 09.09.2010 I/1-2009/124
Art. 29 DBG (SR 642.11) Die Erhöhung des Selbstbehaltes bei der Berufshaftpflicht eines Rechtsanwaltes auf Fr. 100'000.-- berechtigt nicht, eine Rückstellung für Haftpflichtfälle in der gleichen Höhe vorzunehmen. Es müssen für eine Rückstellung konkrete Haftpflichtfälle nachgewiesen werden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 9. September 2010, I/1-2009/124).
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