Art. 67 StG: Fallen ein Geschäftsabschluss der Einzelfirma und wegen Umwandlung der Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft auch Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit in das Bemessungsjahr, so ist in der Regel keine Korrektur wegen Überbesteuerung vorzunehmen (Verwaltungsrekurskommission, I/1-2007/111, 13. Dezember 2007).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 13.12.2007 I/1-2007/111 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 13.12.2007 I/1-2007/111 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 13.12.2007 I/1-2007/111
Art. 67 StG: Fallen ein Geschäftsabschluss der Einzelfirma und wegen Umwandlung der Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft auch Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit in das Bemessungsjahr, so ist in der Regel keine Korrektur wegen Überbesteuerung vorzunehmen (Verwaltungsrekurskommission, I/1-2007/111, 13. Dezember 2007).
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