Art. 82 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 1 GerG: Wird ein Anfechtungsobjekt während der Gerichtsferien eröffnet, so beginnt die Rechtsmittelfrist am ersten Tag nach den Gerichtsferien zu laufen (Verwaltungsrekurskommission, I/1-2006/192, 10. Januar 2007; Entscheid nach Art. 54 GerG: Abteilungen I - 1. und 2. Kammer, Abteilungen III und IV)
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 10.01.2007 I/1-2006/192 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 10.01.2007 I/1-2006/192 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 10.01.2007 I/1-2006/192
Art. 82 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 1 GerG: Wird ein Anfechtungsobjekt während der Gerichtsferien eröffnet, so beginnt die Rechtsmittelfrist am ersten Tag nach den Gerichtsferien zu laufen (Verwaltungsrekurskommission, I/1-2006/192, 10. Januar 2007; Entscheid nach Art. 54 GerG: Abteilungen I - 1. und 2. Kammer, Abteilungen III und IV)
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