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IV 2022/183

St. Gallen · 2023-10-04 · Deutsch SG

Art. 28 Abs. 1 IVG. Art. 87 Abs. 2 IVV. Wiederanmeldung Invalidenrente nach rechtskräftiger Abweisung eines Rentenanspruchs. PMEDA-Gutachten. Trotz der von der EKQMB am 4. Oktober 2023 abgegebenen Empfehlung, die Zusammenarbeit mit der PMEDA AG einzustellen bzw. bei dieser Stelle keine medizinischen Gutachten mehr einzuholen, weist das vorliegend zu beurteilende Gutachten keine derart gravierenden Mängel auf, dass nicht darauf abgestellt werden könnte. Nachdem somit immer noch ein rentenausschliessender Invaliditätsgrad resultiert, ist die Beschwerde abzuweisen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Mai 2024, IV 2022/183). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_458/2024.

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St.Gallen Versicherungsgericht 30.05.2024 IV 2022/183 Saint-Gall Versicherungsgericht 30.05.2024 IV 2022/183 San Gallo Versicherungsgericht 30.05.2024 IV 2022/183

Art. 28 Abs. 1 IVG. Art. 87 Abs. 2 IVV. Wiederanmeldung Invalidenrente nach rechtskräftiger Abweisung eines Rentenanspruchs. PMEDA-Gutachten. Trotz der von der EKQMB am 4. Oktober 2023 abgegebenen Empfehlung, die Zusammenarbeit mit der PMEDA AG einzustellen bzw. bei dieser Stelle keine medizinischen Gutachten mehr einzuholen, weist das vorliegend zu beurteilende Gutachten keine derart gravierenden Mängel auf, dass nicht darauf abgestellt werden könnte. Nachdem somit immer noch ein rentenausschliessender Invaliditätsgrad resultiert, ist die Beschwerde abzuweisen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Mai 2024, IV 2022/183). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_458/2024.

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