Art. 43 Abs. 1 ATSG. Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes. Berechnung des Valideneinkommens. Der Versicherte hat zuletzt ein weit unterdurchschnittliches Hilfsarbeitereinkommen erzielt. Da er früher ein überdurchschnittliches Hilfsarbeitereinkommen erzielt und geltend gemacht hat, bereits früher an einer Depression gelitten zu haben, ist zu prüfen, ob der Einkommensrückgang gesundheitlich bedingt gewesen ist. Teilweise Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung der Sache an die IV-Stelle zur weiteren Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. August 2018, IV 2016/206).
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St.Gallen Versicherungsgericht 20.08.2018 IV 2016/206 Saint-Gall Versicherungsgericht 20.08.2018 IV 2016/206 San Gallo Versicherungsgericht 20.08.2018 IV 2016/206
Art. 43 Abs. 1 ATSG. Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes. Berechnung des Valideneinkommens. Der Versicherte hat zuletzt ein weit unterdurchschnittliches Hilfsarbeitereinkommen erzielt. Da er früher ein überdurchschnittliches Hilfsarbeitereinkommen erzielt und geltend gemacht hat, bereits früher an einer Depression gelitten zu haben, ist zu prüfen, ob der Einkommensrückgang gesundheitlich bedingt gewesen ist. Teilweise Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung der Sache an die IV-Stelle zur weiteren Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. August 2018, IV 2016/206).
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