Art. 53 Abs. 2 ATSG. Wiedererwägung einer Rentenverfügung. Die von der IV-Stelle gestützt auf Hinweise auf eine selbständige Erwerbstätigkeit sowie Strafverfolgungsakten vorgenommene Beurteilung, der eine Teilrente beziehende Versicherte sei immer schon voll arbeitsfähig gewesen, ist beweisrechtlich ungenügend abgestützt. Rückweisung zur psychiatrischen Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. April 2016, IV 2014/42).
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St.Gallen Versicherungsgericht 05.04.2016 IV 2014/42 Saint-Gall Versicherungsgericht 05.04.2016 IV 2014/42 San Gallo Versicherungsgericht 05.04.2016 IV 2014/42
Art. 53 Abs. 2 ATSG. Wiedererwägung einer Rentenverfügung. Die von der IV-Stelle gestützt auf Hinweise auf eine selbständige Erwerbstätigkeit sowie Strafverfolgungsakten vorgenommene Beurteilung, der eine Teilrente beziehende Versicherte sei immer schon voll arbeitsfähig gewesen, ist beweisrechtlich ungenügend abgestützt. Rückweisung zur psychiatrischen Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. April 2016, IV 2014/42).
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