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IV 2013/428

St. Gallen · 2015-06-03 · Deutsch SG

Art. 28 IVG. Würdigung eines polydisziplinären Gutachtens im Licht der neuen bundesgerichtlichen Rechtsprechung betreffend somatoforme Schmerzstörungen und andere psychosomatische Leiden ohne organische Grundlage (Bundesgerichtsentscheid vom 3. Juni 2015, BGE 141 V 281 ff.). Gutachten, welche noch unter Geltung der alten “Überwindbarkeitspraxis“ eingeholt worden sind, verlieren nicht per se ihren Beweiswert. Es ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich, ob das Gutachten eine schlüssige Beurteilung der Arbeitsfähigkeit der versicherten Person im Licht der massgeblichen neuen Indikatoren erlaubt. Vorliegend sind ergänzende Abklärungen bei der Gutachtensstelle angezeigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Januar 2016, IV 2013/428).

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St.Gallen Versicherungsgericht 22.01.2016 IV 2013/428 Saint-Gall Versicherungsgericht 22.01.2016 IV 2013/428 San Gallo Versicherungsgericht 22.01.2016 IV 2013/428

Art. 28 IVG. Würdigung eines polydisziplinären Gutachtens im Licht der neuen bundesgerichtlichen Rechtsprechung betreffend somatoforme Schmerzstörungen und andere psychosomatische Leiden ohne organische Grundlage (Bundesgerichtsentscheid vom 3. Juni 2015, BGE 141 V 281 ff.). Gutachten, welche noch unter Geltung der alten “Überwindbarkeitspraxis“ eingeholt worden sind, verlieren nicht per se ihren Beweiswert. Es ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich, ob das Gutachten eine schlüssige Beurteilung der Arbeitsfähigkeit der versicherten Person im Licht der massgeblichen neuen Indikatoren erlaubt. Vorliegend sind ergänzende Abklärungen bei der Gutachtensstelle angezeigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Januar 2016, IV 2013/428).

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