Art. 16d Abs. 1 lit. b, Art. 17 Abs. 5 SVG (SR 741.01). Zweck von Auflagen im Strassenverkehrsrecht (E. 3a). Der Rekurrent musste nach der Wiedererteilung des Führerausweises nach einem Sicherungsentzug eine vollständige, kontrollierte Drogenabstinenz einhalten. Bei der ersten Verlaufskontrolle wurden Kokain und dessen Abbauprodukte Benzoylecgonin und Norcocain nachgewiesen, und zwar in einem Mengenverhältnis, das für einen Kokainkonsum spricht. Aufgrund dieses Verstosses gegen die Drogenabstinenzauflage hat die Vorinstanz den Führerausweis zu Recht wiederum auf unbestimmte Zeit entzogen und die Wiedererteilung vom Erfüllen verschiedener Bedingungen abhängig gemacht (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 20. August 2021, IV-2021/60).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 20.08.2021 IV-2021/60 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 20.08.2021 IV-2021/60 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 20.08.2021 IV-2021/60
Art. 16d Abs. 1 lit. b, Art. 17 Abs. 5 SVG (SR 741.01). Zweck von Auflagen im Strassenverkehrsrecht (E. 3a). Der Rekurrent musste nach der Wiedererteilung des Führerausweises nach einem Sicherungsentzug eine vollständige, kontrollierte Drogenabstinenz einhalten. Bei der ersten Verlaufskontrolle wurden Kokain und dessen Abbauprodukte Benzoylecgonin und Norcocain nachgewiesen, und zwar in einem Mengenverhältnis, das für einen Kokainkonsum spricht. Aufgrund dieses Verstosses gegen die Drogenabstinenzauflage hat die Vorinstanz den Führerausweis zu Recht wiederum auf unbestimmte Zeit entzogen und die Wiedererteilung vom Erfüllen verschiedener Bedingungen abhängig gemacht (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 20. August 2021, IV-2021/60).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr