Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01). Der Rekurrent lenkte sehr stark alkoholisiert ein Motorfahrzeug. Im Verfahren der Invalidenversicherung und in den Berichten der psychiatrischen Klinik wurde eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert. Im Gutachten wurde die Fahreignung zudem aus verkehrsmedizinischer Sicht verneint. Bestätigung des Sicherungsentzugs (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. April 2021, IV-2021/6).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 29.04.2021 IV-2021/6 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 29.04.2021 IV-2021/6 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 29.04.2021 IV-2021/6
Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01). Der Rekurrent lenkte sehr stark alkoholisiert ein Motorfahrzeug. Im Verfahren der Invalidenversicherung und in den Berichten der psychiatrischen Klinik wurde eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert. Im Gutachten wurde die Fahreignung zudem aus verkehrsmedizinischer Sicht verneint. Bestätigung des Sicherungsentzugs (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. April 2021, IV-2021/6).
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