opencaselaw.ch

IV-2021/34

St. Gallen · 2021-06-24 · Deutsch SG

Art. 16a Abs. 2, Art. 27, Art. 35 Abs. 2 SVG (SR 741.01), Art. 78 SSV (SR 741.21). Der Rekurrent überführ mit allen vier Rädern eine Sperrfläche beim Überholen eines Fahrzeugs auf der Autobahn im Bereich der Aufhebung der dritten Fahrspur. Die Voraussetzungen einer leichten Widerhandlung sind erfüllt, weshalb der Führerausweis unter Berücksichtigung eines früheren Führerausweisentzugs zu Recht für einen Monat entzogen wurde. Die Vorinstanz kombinierte die Sachverfügung (Warnungsentzug) in unzulässiger Weise mit einer Vollzugsanordnung (Abgabetermin des Führerausweises), weshalb ein Teil der Verfahrenskosten vom Staat zu tragen ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. Juni 2021, IV-2021/34).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 24.06.2021 IV-2021/34 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 24.06.2021 IV-2021/34 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 24.06.2021 IV-2021/34

Art. 16a Abs. 2, Art. 27, Art. 35 Abs. 2 SVG (SR 741.01), Art. 78 SSV (SR 741.21). Der Rekurrent überführ mit allen vier Rädern eine Sperrfläche beim Überholen eines Fahrzeugs auf der Autobahn im Bereich der Aufhebung der dritten Fahrspur. Die Voraussetzungen einer leichten Widerhandlung sind erfüllt, weshalb der Führerausweis unter Berücksichtigung eines früheren Führerausweisentzugs zu Recht für einen Monat entzogen wurde. Die Vorinstanz kombinierte die Sachverfügung (Warnungsentzug) in unzulässiger Weise mit einer Vollzugsanordnung (Abgabetermin des Führerausweises), weshalb ein Teil der Verfahrenskosten vom Staat zu tragen ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. Juni 2021, IV-2021/34).

St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr