Art. 14 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 44 Abs. 1, Art. 45 Abs. 1, Art. 150 Abs. 5 lit. e VZV (SR 741.51). Die Rekurrentin erklärte unmittelbar nach der vorsorglichen Aberkennung des ausländischen Führerausweises auf einem vorgedruckten Formular den Verzicht auf den Umtausch des ausländischen in einen schweizerischen Führerausweis. Aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse konnte sie die Folgen ihrer Verzichtserklärung nicht erfassen, weshalb sie nicht in der Lage war, eine gültige Verzichtserklärung abzugeben (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. Juni 2021, IV-2021/29).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 24.06.2021 IV-2021/29 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 24.06.2021 IV-2021/29 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 24.06.2021 IV-2021/29
Art. 14 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 44 Abs. 1, Art. 45 Abs. 1, Art. 150 Abs. 5 lit. e VZV (SR 741.51). Die Rekurrentin erklärte unmittelbar nach der vorsorglichen Aberkennung des ausländischen Führerausweises auf einem vorgedruckten Formular den Verzicht auf den Umtausch des ausländischen in einen schweizerischen Führerausweis. Aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse konnte sie die Folgen ihrer Verzichtserklärung nicht erfassen, weshalb sie nicht in der Lage war, eine gültige Verzichtserklärung abzugeben (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. Juni 2021, IV-2021/29).
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