Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 29 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 57 Abs. 1 VRV (SR 741.11), Art. 71a Abs. 4 VTS (SR 741.41). Die Rekurrentin lenkte auf einer Strecke von 1,2 km ein Motorfahrzeug mit Frontscheibe, die zu einem grossen Teil mit einer Eisschicht bedeckt war. Die rechte Seitenscheibe war zudem praktisch vereist. Zudem überschritt sie zu einem früheren Zeitpunkt die Geschwindigkeit in einer 30-ger Zone um 16 km/h. Die Vorinstanz durfte die beiden Widerhandlungen in einer Verfügung beurteilen. Die Entzugsdauer von zwei Monaten, wobei sich die Geschwindigkeitsüberschreitung auf die Massnahmedauer zu Recht nicht ausgewirkt hat, ist ebenfalls zu bestätigen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. Oktober 2020, IV-2020/80).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 29.10.2020 IV-2020/80 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 29.10.2020 IV-2020/80 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 29.10.2020 IV-2020/80
Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 29 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 57 Abs. 1 VRV (SR 741.11), Art. 71a Abs. 4 VTS (SR 741.41). Die Rekurrentin lenkte auf einer Strecke von 1,2 km ein Motorfahrzeug mit Frontscheibe, die zu einem grossen Teil mit einer Eisschicht bedeckt war. Die rechte Seitenscheibe war zudem praktisch vereist. Zudem überschritt sie zu einem früheren Zeitpunkt die Geschwindigkeit in einer 30-ger Zone um 16 km/h. Die Vorinstanz durfte die beiden Widerhandlungen in einer Verfügung beurteilen. Die Entzugsdauer von zwei Monaten, wobei sich die Geschwindigkeitsüberschreitung auf die Massnahmedauer zu Recht nicht ausgewirkt hat, ist ebenfalls zu bestätigen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. Oktober 2020, IV-2020/80).
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