Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 15d Abs. 1, Art. 16 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Die Rekurrentin und ihr Lebenspartner gaben wiederholt Anlass zu polizeilichen Interventionen. Sie wurden dabei jeweils stark alkoholisiert angetroffen und verweigerten Atemalkoholmessungen. Auch wenn die Vorfälle nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Strassenverkehr standen, ist die Häufigkeit des Beizugs der Polizei auffällig. Im Februar 2020 schien sie derart alkoholisiert, dass sie dem Amtsarzt vorgeführt wurde. Die Polizei geht von einer Alkoholproblematik aus, weshalb sie dem Strassenverkehrsamt Bericht erstattete. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung sind erfüllt, weshalb der Rekurs abzuweisen ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 20. August 2020, IV-2020/51).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 20.08.2020 IV-2020/51 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 20.08.2020 IV-2020/51 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 20.08.2020 IV-2020/51
Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 15d Abs. 1, Art. 16 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Die Rekurrentin und ihr Lebenspartner gaben wiederholt Anlass zu polizeilichen Interventionen. Sie wurden dabei jeweils stark alkoholisiert angetroffen und verweigerten Atemalkoholmessungen. Auch wenn die Vorfälle nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Strassenverkehr standen, ist die Häufigkeit des Beizugs der Polizei auffällig. Im Februar 2020 schien sie derart alkoholisiert, dass sie dem Amtsarzt vorgeführt wurde. Die Polizei geht von einer Alkoholproblematik aus, weshalb sie dem Strassenverkehrsamt Bericht erstattete. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung sind erfüllt, weshalb der Rekurs abzuweisen ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 20. August 2020, IV-2020/51).
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