Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 34 Abs. 3, Art. 36 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Der Rekurrent missachtete beim Linksabbiegen den Vortritt eines entgegenkommenden Motorradfahrers, der nach einem Ausweichmanöver stürzte und sich Prellungen und Schürfungen zuzog. Eine Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen gab es nicht. Bestätigung der vorinstanzlichen Annahme einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften und der Entzugsdauer von einem Monat (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. Oktober 2020, IV-2020/50).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 29.10.2020 IV-2020/50 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 29.10.2020 IV-2020/50 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 29.10.2020 IV-2020/50
Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 34 Abs. 3, Art. 36 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Der Rekurrent missachtete beim Linksabbiegen den Vortritt eines entgegenkommenden Motorradfahrers, der nach einem Ausweichmanöver stürzte und sich Prellungen und Schürfungen zuzog. Eine Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen gab es nicht. Bestätigung der vorinstanzlichen Annahme einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften und der Entzugsdauer von einem Monat (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. Oktober 2020, IV-2020/50).
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