Art. 14 Abs. 3 lit. a und b SVG (SR 741.01), Art. 22 Abs. 1 VZV (SR 741.51). Der Rekurrent bestand zum dritten Mal die praktische Prüfung für Motorfahrzeuge der Kategorie A nicht. Während der Fahrt sind ihm mehrere Fehler unterlaufen. Ungenügend waren insbesondere die Vertrautheit mit der Masse und der Dynamik des Motorrads, die Voraussicht und die Blicktechnik, der Ablauf des Kurvenfahrens, die Kurventechnik, gefährlich war die Kurvenlinie. Dass die Prüfung negativ beurteilt wurde, ist nachvollziehbar, weshalb der Rekurs abzuweisen war (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. Januar 2021, IV-2020/137).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 28.01.2021 IV-2020/137 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 28.01.2021 IV-2020/137 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 28.01.2021 IV-2020/137
Art. 14 Abs. 3 lit. a und b SVG (SR 741.01), Art. 22 Abs. 1 VZV (SR 741.51). Der Rekurrent bestand zum dritten Mal die praktische Prüfung für Motorfahrzeuge der Kategorie A nicht. Während der Fahrt sind ihm mehrere Fehler unterlaufen. Ungenügend waren insbesondere die Vertrautheit mit der Masse und der Dynamik des Motorrads, die Voraussicht und die Blicktechnik, der Ablauf des Kurvenfahrens, die Kurventechnik, gefährlich war die Kurvenlinie. Dass die Prüfung negativ beurteilt wurde, ist nachvollziehbar, weshalb der Rekurs abzuweisen war (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. Januar 2021, IV-2020/137).
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