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IV-2019/99

St. Gallen · 2019-09-26 · Deutsch SG

Art. 14 Abs. 1 und 2, Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01); Art. 5abis Abs. 1 lit. a bis c VZV (SR 741.51). Nach dem Besuch eines Lokals, wo der Rekurrent als stark betrunken eingestuft wurde, verliess dieser das Parkfeld rückwärts, kollidierte mit der Hausfassade und touchierte beim anschliessenden Manöver ein korrekt abgestelltes Fahrzeug. Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern sowie unter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, entfernte er sich vom Unfallort. Ein paar Wochen später wurde er an der Grenze angehalten. Er führte damals Drogenpilze mit sich. Insgesamt sind die Voraussetzungen für eine verkehrsmedizinische Untersuchung (Stufe 4) erfüllt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 26. September 2019, IV-2019/99).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 26.09.2019 IV-2019/99 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 26.09.2019 IV-2019/99 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 26.09.2019 IV-2019/99

Art. 14 Abs. 1 und 2, Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01); Art. 5abis Abs. 1 lit. a bis c VZV (SR 741.51). Nach dem Besuch eines Lokals, wo der Rekurrent als stark betrunken eingestuft wurde, verliess dieser das Parkfeld rückwärts, kollidierte mit der Hausfassade und touchierte beim anschliessenden Manöver ein korrekt abgestelltes Fahrzeug. Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern sowie unter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, entfernte er sich vom Unfallort. Ein paar Wochen später wurde er an der Grenze angehalten. Er führte damals Drogenpilze mit sich. Insgesamt sind die Voraussetzungen für eine verkehrsmedizinische Untersuchung (Stufe 4) erfüllt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 26. September 2019, IV-2019/99).

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