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IV-2019/76

St. Gallen · 2019-08-22 · Deutsch SG

Art. 14 Abs. 1, Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01). Bestätigung der Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung. Der Rekurrent fuhr innert kurzer Zeit zweimal in fahrunfähigem Zustand (jeweils privilegierte Alkoholisierung) und verursachte beim zweiten Mal einen Auffahrunfall auf der Autobahn. Der zweite Vorfall ereignete sich zudem kurz, nachdem die Vorinstanz eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet hatte. Bei der Kostenverlegung zulasten des Staats war massgebend, dass die angefochtene Verfügung nur unter Berücksichtigung des zweiten Vorfalls bestätigt werden konnte (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 22. August 2019, IV-2019/76).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 22.08.2019 IV-2019/76 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 22.08.2019 IV-2019/76 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 22.08.2019 IV-2019/76

Art. 14 Abs. 1, Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01). Bestätigung der Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung. Der Rekurrent fuhr innert kurzer Zeit zweimal in fahrunfähigem Zustand (jeweils privilegierte Alkoholisierung) und verursachte beim zweiten Mal einen Auffahrunfall auf der Autobahn. Der zweite Vorfall ereignete sich zudem kurz, nachdem die Vorinstanz eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet hatte. Bei der Kostenverlegung zulasten des Staats war massgebend, dass die angefochtene Verfügung nur unter Berücksichtigung des zweiten Vorfalls bestätigt werden konnte (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 22. August 2019, IV-2019/76).

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