Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01). Im Rahmen eines Gesuchs um Erteilung eines Lernfahrausweises ordnete das Strassenverkehrsamt zu Recht eine verkehrsmedizinische Untersuchung an. Denn bis vor Kurzem bestanden noch eine langjährige Abhängigkeitserkrankung (Alkohol, Drogen) und eine psychische Erkrankung; Zweifel an der Fahreignung sind damit gegeben (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 26. März 2020, IV-2019/177).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 26.03.2020 IV-2019/177 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 26.03.2020 IV-2019/177 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 26.03.2020 IV-2019/177
Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01). Im Rahmen eines Gesuchs um Erteilung eines Lernfahrausweises ordnete das Strassenverkehrsamt zu Recht eine verkehrsmedizinische Untersuchung an. Denn bis vor Kurzem bestanden noch eine langjährige Abhängigkeitserkrankung (Alkohol, Drogen) und eine psychische Erkrankung; Zweifel an der Fahreignung sind damit gegeben (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 26. März 2020, IV-2019/177).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr