Art. 16 Abs. 3, Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 und 3, Art. 34 Abs. 4 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 und 3 VRV (SR 741.11). Der Rekurrent verursachte mit einem Sattelschlepper samt Auflieger im stockenden Kolonnenverkehr bei geringer Geschwindigkeit kurz hintereinander zwei Auffahrkollisionen und geriet auf der Autobahn zudem mit dem gleichen Fahrzeug etwa zwei Meter auf den Pannenstreifen, als er eine SMS schrieb. Beide Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften sind mittelschwer. Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs unter Berücksichtigung der erhöhten Sanktionsempfindlichkeit (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 26. März 2020, IV-2019/17).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 26.03.2020 IV-2019/17 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 26.03.2020 IV-2019/17 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 26.03.2020 IV-2019/17
Art. 16 Abs. 3, Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 und 3, Art. 34 Abs. 4 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 und 3 VRV (SR 741.11). Der Rekurrent verursachte mit einem Sattelschlepper samt Auflieger im stockenden Kolonnenverkehr bei geringer Geschwindigkeit kurz hintereinander zwei Auffahrkollisionen und geriet auf der Autobahn zudem mit dem gleichen Fahrzeug etwa zwei Meter auf den Pannenstreifen, als er eine SMS schrieb. Beide Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften sind mittelschwer. Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs unter Berücksichtigung der erhöhten Sanktionsempfindlichkeit (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 26. März 2020, IV-2019/17).
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