Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. e, Art. 37 Abs. 2 SVG (SR 741.01). Der Rekurrent hielt seinen Lastwagen bei regem Morgenverkehr nach einer seitlichen Kollision mit einem anderen Fahrzeug im Bereich des Eingangsportals des Uetlibergtunnels auf der rechten Spur der dreispurigen A3 an und tauschte mit dem Kollisionsgegner die Personalien aus. Dabei handelt es sich um eine schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften, weshalb die Vorinstanz den Führerausweis aufgrund der gesetzlichen Kaskadenordnung zu Recht für immer (mindestens fünf Jahre) entzogen hat (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. Februar 2020, IV-2019/165).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 27.02.2020 IV-2019/165 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 27.02.2020 IV-2019/165 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 27.02.2020 IV-2019/165
Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. e, Art. 37 Abs. 2 SVG (SR 741.01). Der Rekurrent hielt seinen Lastwagen bei regem Morgenverkehr nach einer seitlichen Kollision mit einem anderen Fahrzeug im Bereich des Eingangsportals des Uetlibergtunnels auf der rechten Spur der dreispurigen A3 an und tauschte mit dem Kollisionsgegner die Personalien aus. Dabei handelt es sich um eine schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften, weshalb die Vorinstanz den Führerausweis aufgrund der gesetzlichen Kaskadenordnung zu Recht für immer (mindestens fünf Jahre) entzogen hat (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. Februar 2020, IV-2019/165).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr