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IV-2018/46

St. Gallen · 2018-08-23 · Deutsch SG

Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 27 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Die Rekurrentin überführ ein auf Rot stehendes Lichtsignal und kollidierte mit einem Personenwagen von links, der Grün hatte. Objektiv liegt eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer vor. Entgegen der Auffassung des Strafrichters fehlt es am schweren Verschulden. Die erforderliche Aufmerksamkeit aufrechtzuerhalten, war für die Rekurrentin schwieriger, weil sie vom Hintermann über eine längere Strecke gedrängelt wurde. Hinzu kommt, dass nicht klar ist, wie lange das Rotlicht schon auf Rot stand, und dies mangels Sicherung der Daten der Lichtsignalanlage auch nachträglich nicht rekonstruiert werden kann. Diese Beweisschwierigkeiten hat nicht die Rekurrentin zu verantworten, weshalb ihr diese auch nicht zum Nachteil gereichen können. Annahme einer mittelschweren Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 23. August 2018, IV-2018/46).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 23.08.2018 IV-2018/46 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 23.08.2018 IV-2018/46 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 23.08.2018 IV-2018/46

Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 27 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Die Rekurrentin überführ ein auf Rot stehendes Lichtsignal und kollidierte mit einem Personenwagen von links, der Grün hatte. Objektiv liegt eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer vor. Entgegen der Auffassung des Strafrichters fehlt es am schweren Verschulden. Die erforderliche Aufmerksamkeit aufrechtzuerhalten, war für die Rekurrentin schwieriger, weil sie vom Hintermann über eine längere Strecke gedrängelt wurde. Hinzu kommt, dass nicht klar ist, wie lange das Rotlicht schon auf Rot stand, und dies mangels Sicherung der Daten der Lichtsignalanlage auch nachträglich nicht rekonstruiert werden kann. Diese Beweisschwierigkeiten hat nicht die Rekurrentin zu verantworten, weshalb ihr diese auch nicht zum Nachteil gereichen können. Annahme einer mittelschweren Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 23. August 2018, IV-2018/46).

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