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IV-2018/42

St. Gallen · 2018-09-27 · Deutsch SG

Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 5a ff. VZV (SR 741.51). Die letzte eingehende Untersuchung der Fahreignung liegt mehr als drei Jahre zurück. Im Jahr 2017 gab es mehrere Hinweise, dass sich die Situation seither massgeblich verschlechtert haben könnte (auf Opiate positive Urinkontrollen von Juli bis Dezember, Hospitalisationen im Kantonsspital und in mindestens einer psychiatrischen Klinik). Die aktuelle Medikation ist nicht bekannt. Eine umfassende verkehrsmedizinische Untersuchung der Rekurrentin, die seit Jahren an einer komplexen, psychischen Erkrankung leidet, erscheint zur Standortbestimmung erforderlich und verhältnismässig, auch wenn die Rekurrentin im Strassenverkehr nicht auffällig geworden ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. September 2018, IV-2018/42).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 27.09.2018 IV-2018/42 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 27.09.2018 IV-2018/42 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 27.09.2018 IV-2018/42

Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 5a ff. VZV (SR 741.51). Die letzte eingehende Untersuchung der Fahreignung liegt mehr als drei Jahre zurück. Im Jahr 2017 gab es mehrere Hinweise, dass sich die Situation seither massgeblich verschlechtert haben könnte (auf Opiate positive Urinkontrollen von Juli bis Dezember, Hospitalisationen im Kantonsspital und in mindestens einer psychiatrischen Klinik). Die aktuelle Medikation ist nicht bekannt. Eine umfassende verkehrsmedizinische Untersuchung der Rekurrentin, die seit Jahren an einer komplexen, psychischen Erkrankung leidet, erscheint zur Standortbestimmung erforderlich und verhältnismässig, auch wenn die Rekurrentin im Strassenverkehr nicht auffällig geworden ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. September 2018, IV-2018/42).

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