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IV-2018/137

St. Gallen · 2019-01-24 · Deutsch SG

Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Der Rekurrent wollte auf der Autobahn einen Lieferwagen überholen, wich dabei einem Reifenteil auf der Fahrbahn aus, geriet mit den linken Rädern auf den Wiesenstreifen, kollidierte praktisch parallel mit der Mittelleitplanke und lenkte das Fahrzeug ohne grössere Probleme wieder auf die Fahrbahn zurück. Es bestand nur eine geringe Gefährdung und das Verschulden des Rekurrenten war leicht, weshalb kein Führerausweisentzug, sondern eine Verwarnung auszusprechen ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. Januar 2019, IV-2018/137).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 24.01.2019 IV-2018/137 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 24.01.2019 IV-2018/137 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 24.01.2019 IV-2018/137

Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Der Rekurrent wollte auf der Autobahn einen Lieferwagen überholen, wich dabei einem Reifenteil auf der Fahrbahn aus, geriet mit den linken Rädern auf den Wiesenstreifen, kollidierte praktisch parallel mit der Mittelleitplanke und lenkte das Fahrzeug ohne grössere Probleme wieder auf die Fahrbahn zurück. Es bestand nur eine geringe Gefährdung und das Verschulden des Rekurrenten war leicht, weshalb kein Führerausweisentzug, sondern eine Verwarnung auszusprechen ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. Januar 2019, IV-2018/137).

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