Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01). Der betagte Rekurrent verursachte beim Spurwechsel auf einer dreispurigen Strasse, dichtem Feierabendverkehr und geringer Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall mit einem Sattelschlepper. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer medizinischen Kontrolluntersuchung sind nicht erfüllt, weshalb die angefochtene Verfügung aufgehoben wurde (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. Januar 2019, IV-2018/121).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 24.01.2019 IV-2018/121 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 24.01.2019 IV-2018/121 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 24.01.2019 IV-2018/121
Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01). Der betagte Rekurrent verursachte beim Spurwechsel auf einer dreispurigen Strasse, dichtem Feierabendverkehr und geringer Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall mit einem Sattelschlepper. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer medizinischen Kontrolluntersuchung sind nicht erfüllt, weshalb die angefochtene Verfügung aufgehoben wurde (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. Januar 2019, IV-2018/121).
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