Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 15a Abs. 5 und 6 SVG (SR 741.01). Bindungswirkung des Strafurteils im Administrativmassnahmeverfahren (E. 2). Die Rekurrentin verursachte auf schneebedeckter Fahrbahn einen Selbstunfall. Da ihr der Führerausweis auf Probe bereits für einen Monat entzogen war und zwischen dem Vollzugsende und dem Selbstunfall weniger als zwei Jahre liegen, hat das neue Ereignis einen Führerausweisentzug zur Folge, selbst wenn es sich dabei um eine leichte Widerhandlung handelt. Das Strassenverkehrsamt hat demnach den Führerausweis auf Probe zu Recht annulliert (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. November 2017, IV-2017/71). Gegen diesen Entscheid wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 13. Juli 2018 abgewiesen (B 2017/260). Das Bundesgericht ist auf die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 4. September 2018 nicht eingetreten (1C_399/2018).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 30.11.2017 IV-2017/71 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 30.11.2017 IV-2017/71 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 30.11.2017 IV-2017/71
Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 15a Abs. 5 und 6 SVG (SR 741.01). Bindungswirkung des Strafurteils im Administrativmassnahmeverfahren (E. 2). Die Rekurrentin verursachte auf schneebedeckter Fahrbahn einen Selbstunfall. Da ihr der Führerausweis auf Probe bereits für einen Monat entzogen war und zwischen dem Vollzugsende und dem Selbstunfall weniger als zwei Jahre liegen, hat das neue Ereignis einen Führerausweisentzug zur Folge, selbst wenn es sich dabei um eine leichte Widerhandlung handelt. Das Strassenverkehrsamt hat demnach den Führerausweis auf Probe zu Recht annulliert (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. November 2017, IV-2017/71). Gegen diesen Entscheid wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 13. Juli 2018 abgewiesen (B 2017/260). Das Bundesgericht ist auf die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 4. September 2018 nicht eingetreten (1C_399/2018).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr