Art. 16b Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Ein Lastwagenchauffeur senkte seinen Blick während der Fahrt auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h und geringem Verkehrsaufkommen mehrmals auf Papiere, die er in der Mitte des Steuerrades hielt. Dabei kam er wiederholt von der Ideallinie ab und fuhr mehrfach gegen die Leit- und Randlinie. Nachdem er den Pannenstreifen mit der rechten Fahrzeugseite einmal befahren hatte, korrigierte er die Fahrrichtung und legte die Papiere zur Seite. Die Annahme eines leichten Verschuldens erscheint gerade noch möglich, weshalb der Führerausweis nicht zu entziehen, sondern der Chauffeur zu verwarnen ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. Juni 2017, IV-2017/42).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 29.06.2017 IV-2017/42 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 29.06.2017 IV-2017/42 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 29.06.2017 IV-2017/42
Art. 16b Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Ein Lastwagenchauffeur senkte seinen Blick während der Fahrt auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h und geringem Verkehrsaufkommen mehrmals auf Papiere, die er in der Mitte des Steuerrades hielt. Dabei kam er wiederholt von der Ideallinie ab und fuhr mehrfach gegen die Leit- und Randlinie. Nachdem er den Pannenstreifen mit der rechten Fahrzeugseite einmal befahren hatte, korrigierte er die Fahrrichtung und legte die Papiere zur Seite. Die Annahme eines leichten Verschuldens erscheint gerade noch möglich, weshalb der Führerausweis nicht zu entziehen, sondern der Chauffeur zu verwarnen ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. Juni 2017, IV-2017/42).
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